
"Riestern"
für die eigenen vier Wände
Wer Wohgneigentum besitzt, ist unabhängig, spart Miete und sorgt optimal fürs Alter vor.
Jetzt gehört die selbstgenutzte Immobilie zu den begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente.
Jetzt gehört die selbstgenutzte Immobilie zu den begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente.
Was bedeutet das für Sie?
- Bausparen wird riesterfähig und damit im günstigsten Fall dreifach gefördert: Wohnungsbau-Prämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und die Riester-Zulage
- Gefördert werden Sparbeiträge für die Eigenkapitalbildung und Tilgungsleistungen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
- Mit den Riester-Zulagen wird nun der Bau, der Kauf und auch die Entschuldung sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt.
- Bereits vorhandenes, riestergefördertes Kapital kann künftig aus einem bestehenden, zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag entnommen und für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden.


