Vorsorge ist unverzichtbar. Für Sie und Ihre Familie genauso wie für Ihr Unternehmen mit Ihren Mitarbeitern. Seit Januar 2002 haben Ihre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Mitarbeiter einen Rechtsanspruch darauf, ihren Lohn bzw. ihr Gehalt anteilig in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.
Wir bieten Ihnen Lösungen, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern zugute kommen!
Zusammen mit unserem Verbundpartner, der R+V Versicherung, beraten und betreuen wir Sie zum Thema betriebliche Altersvorsorge. Im Ergebnis erhalten Sie von uns ein Konzept mit hochwertigen Bausteinen aus dem Leistungs- und Lösungsspektrum unseres Versicherungspartners.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten der zukunftsgerechten und für alle Beteiligten sinnvollen betrieblichen Vorsorge. Wir beraten Sie gern!
Als Unternehmer haben Sie die Wahl zwischen fünf verschiedenen Wegen zur betrieblichen Altersvorsorge. Welche dieser Lösungen für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, besprechen Sie am besten persönlich mit Ihrem Versicherungsspezialisten unserer Bank. Im Gespräch werden alle wichtigen Punkte geklärt – wie z. B. staatliche Förderung, Rechtsansprüche, Finanzierung, Kapitalanlage und die steuerlichen Auswirkungen. Unsere Berater nehmen Ihre individuelle Situation ins Visier und geben Ihnen auf Wunsch unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten konkrete Empfehlungen.
Zukunft sichern – für Sie, Ihren Betrieb, Ihre Mitarbeiter
Wir begleiten Sie in eine sichere Zukunft. Auf den fünf im Folgenden vorgestellten Wegen:
die am häufigsten gewählte Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Vorteile: vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, einfaches Handling, geringer Verwaltungsaufwand
bietet einzelnen Arbeitgebern oder einer Gruppe von Arbeitgebern die Möglichkeit, für die bei ihnen Beschäftigten eine Altersversorgung bei einer überbetrieblichen Einrichtung aufzubauen
ermöglicht Arbeitgebern, eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter zu realisieren
für Arbeitgeber, die die betriebliche Altersversorgung und die damit verbundenen Verpflichtungen im Rahmen einer rückgedeckten Gruppenunterstützungskasse aus dem Unternehmen auslagern möchten
ermöglicht die Auslagerung der mit der Pensionszusage verbundenen betriebsfremden Risiken, wie z. B. die sofortige Aufstockung der Pensionsrückstellung im Todesfall (Bilanzsprungrisiko) über eine Rückdeckungsversicherung
Die Durchführungswege zeichnen sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sozial- und steuerrechtlichen Behandlungen sowie die Anlagevorschriften aus. Welche dieser Lösungen für Ihr Unternehmen geeignet ist, erarbeiten Sie am besten im Gespräch mit dem Versicherungsspezialisten unseres Hauses.
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